Praktische Tipps
Tipps um Rohrverstopfungen zu vermeiden
Tipps für den akuten Verstopfungsnotfall
Rohrreinigungsrechnung ! Wer muss was bezahlen ?
Rohrreinigungskosten als Betriebskosten
Strom- und Wartungskosten für Entwässerungspumpen
Zuständigkeitsbereiche per Skizze definiert
Formbriefe von Vermieter an Mieter
Formbriefe von Mieter an Vermieter
Tipps um Rohrverstopfungen zu vermeiden
- Pfannen nach dem Braten ohne Wasser abkühlen lassen und, das Fett mit einem Haushaltstuch aufwischen und im Hausmüll entsorgen.
- Keinen Kaffeesatz oder Tee in der Spüle entsorgen.
- Keine Essensreste durch den Siphon drücken sondern in den Mülleimer werfen.
- Entsorgen Sie Damenhygieneartikel nicht in der Toilette sondern in einem dafür vorgesehenen Mülleimer.
- Kein feuchtes Toilettenpapier in die Toilette werfen, dieses Material kann sich nicht zersetzen.
- Ausreichend Wasser zum Spülen der Toiletten verwenden.
- Haarauffangsiebe über den Ablauf der Dusche / Badewanne legen.
- Entsorgen Sie niemals Katzenstreu in der Toilette.
Tipps für den akuten Verstopfungsnotfall
Küchen -/ Toillettenfallstrangverstopfung
Drückt sich Abwasser in Ihrer Küche oder Toilette nach oben, ohne dass Sie z.B. die Spülmaschine laufen haben oder die Toilettenspülung betätigt haben, handelt es sich vermutlich um eine Verstopfung im gemeinsam genutzten Fallstrang.
Informieren Sie alle Parteien, die über Ihnen wohnen, dass kein Wasser mehr benutzt werden darf. Im Einfamilienhaushalt benutzen Sie in allen Obergeschossen nicht mehr die Toiletten- oder Küchenleitungen.
Die goldene Regel lautet immer: „ Wenn man nichts reinschüttet, kommt auch nichts raus“!
Informieren sie uns direkt telefonisch, unser 24-Stunden-Notdienst steht Ihnen immer zur Verfügung.
Sollten Ihre Nachbarn sich nicht in der Zwischenzeit bis zu unserem Eintreffen daran halten kein Wasser in die Rohre einzubringen, stellen Sie den Hauptwasserhahn ab, dieser befindet sich meist im Keller.
Was tun, wenn es stark regnet und Wasser kommt hoch?
Demontieren Sie die Regenfallrohre außen am Haus und lassen Sie das Regenwasser in den Garten laufen, bis wir die Verstopfung beseitigt haben.
Das Regenwasser ist im Garten besser aufgehoben als in Ihrem Keller. Wir montieren Ihre Regenrohre wieder fachgerecht, nachdem wir die Verstopfung im Kanal beseitigt haben.
Bei allen anderen Verstopfungen...
Benutzen Sie am verstopften Objekt so wenig Wasser wie möglich und informieren Sie uns über die Verstopfung. Alle Notfälle werden noch am selben Tag erledigt.
Rohrreinigungsrechnung! Wer muss was bezahlen?
Im Mietshaus gilt:
Für Verstopfungen die sich in den Leitungen zwischen der Wohnung und der Hauptleitung befinden, ist der Mieter verantwortlich. Diese alleinig genutzten Wohnungsabflüsse z.B. von Küche oder Bad nennt man Zuleitungen und werden in Mietverträgen meist als Sondereigentum bezeichnet. Für die vom Haus gemeinsam genutzte Hauptleitung (z.B. der Fallstrang oder die Grundleitung) ist der Eigentümer verantwortlich – es sei denn, einem Mieter ist nachzuweisen, dass die Verstopfung der Hauptleitung auf sein Fehlverhalten zurückgeht . Dies könnte z.B. durch das Einbringen von Gegenständen in die Leitung geschehen, die dort nicht hineingehören z.B. Tennisball.
Im Falle des Streites kann sich der Mieter an den Mieterschutzbund wenden.
Kommunikation:
Tel.: (0 23 61) / 2 40 77
Fax.: (0 23 61) / 1 79 37
office@mieterschutzbund.de
Bei Streitigkeiten kann sich der Vermieter an den Eigentümerschutzbund Haus & Grund wenden oder ggf. einen Gutachter hinzuziehen.
Kommunikation:
Tel.: (0 30) / 20 21 6 – 0
Fax.: (0 30) / 20 21 6 – 555
zv@haus-undgrund.net
Zuständigkeitsbereiche per Skizze definiert
Mietern und Vermietern soll eine Skizze dabei helfen Ihre Leitungen von denen der Hausgemeinschaft zu unterscheiden. Dies hilft auch dabei finanzielle Fragen zu klären.
Hauseigentümern wird ebenfalls über eine Skizze der Zuständigkeitsbereich für ihren Kanal bis zur Grundstücksgrenze gezeigt.
Für Mieter und Vermieter sowie Hauseigentümer

Für Hauseigentümer
Skizze Grundstücksgrenze

Rohrreinigungskosten als Betriebskosten
Stand: November 2001
Der Vermieter kann zur Verhinderung von Kalk- und Schmutzablagerungen in regelmäßigen Zeitabständen eine Rohrreinigung durchführen.
Die hierfür entstehenden Kosten können dann als Betriebskosten i. S. d. Anlage 3 zu § 27 II. BV- dort Nr. 17 Sonstige Betriebskosten - auf die Mieter anteilig umgelegt werden (-streitig-), falls im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter anteilige Betriebskosten zu tragen hat.
Hinweis : Im Vertrag benennen.
Ist eine solche Kostenumlage beabsichtigt, so wird empfohlen, die Kostenposition „Rohrreinigung “ im Mietvertrag ausdrücklich aufzuführen.
1. Gesetzliche Regelung Stand November 2001
1.1 Schadensersatzanspruch des Vermieters
Ist die Verstopfung von einem Mieter verursacht und verschuldet worden, so kann der Vermieter diesen Mieter auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Der schuldhaft handelnde Mieter kann seinerseits keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Die Rechte der übrigen Mieter bleiben hiervon aber unberührt.
1.2 Beweislast
Der Vermieter muss beweisen, dass die Verstopfung von einem Mieter verursacht und verschuldet worden ist. Eine unklare Schadensursache geht zulasten des Vermieters. Gleiches gilt, wenn zwar feststeht, dass der Schaden entweder von der einen oder von der anderen Mietpartei verursacht worden ist, aber nicht aufgeklärt werden kann, wer von den möglichen Verursachern die Verstopfung tatsächlich herbeigeführt hat. Mehrere Mietparteien können nur dann zusammen in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass jede der Parteien an der Schadensenstehung schuldhaft beteiligt war ( § 830 BGB ).
1.3 Schadensersatzanspruch des Mieters
Wird ein Mieter durch eine Abflussverstopfung geschädigt, so kann er den Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn den Vermieter an der Verstopfung ein Verschulden trifft. Ein solches Verschulden kann angenommen werden, wenn der Vermieter weiß, dass es wegen der Besonderheit der Rohranlage immer wieder zu Ablagerungen von Schmutz und Kalk kommt und wenn er dennoch keine regelmäßige Überprüfung und Reinigung der Rohranlage durchführen lässt.
Abflussverstopfung
Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Aus diesem Grunde ist der Vermieter verpflichtet, Abflussverstopfungen unverzüglich zu beseitigen; jeder Mieter, dessen Wohnung von der Verstopfung betroffen ist, kann den Vermieter hierauf in Anspruch nehmen. Außerdem haben diese Mieter Gewährleistungsansprüche nach § 536 ff. BGB, weil die Abflussverstopfung als Mangel der Mietsache gilt. (alle Angaben ohne Gewähr)
Strom- und Wartungskosten bei Entwässerungspumpen
Ist bei Ihnen zur Entwässerung eine Pumpe installiert, sind die Strom- und Wartungskosten umlagefähige Betriebskosten. Dabei werden nicht nur die Betriebskosten für solche Entwässerungspumpen berücksichtigt, die das Abwasser in das öffentliche Kanalnetz befördern sollen.
Wenn nach Lage des Hauses-, zur Entwässerung eine Pumpe erforderlich ist, um nach Regenfällen zu verhindern, dass Wasser in den Keller eindringt, können Sie die Kosten für diese Entwässerungspumpe in der Betriebskostenabrechnung ebenfalls in Ansatz bringen.
Formbriefe:
Verstopfungsproblem
Brief von Vermieter an Mieter
Sehr geehrter Bewohner des Hauses,
es ist in letzter Zeit vermehrt zu Verstopfungen in der Kanalisation gekommen. Damit es in Zukunft zu keinen, für alle Bewohner lästigen weiteren Verstopfungen kommt, möchten wir Sie bitten in Zukunft Folgendes zu beachten.
In der Küche:
- keinen Kaffeesatz oder Teereste in der Spüle entsorgen
- Pfannen nach dem Gebrauch ohne Wasser abkühlen lassen
und das Fett mit einem Haushaltspapier entfernen und diesen im Restmüll entsorgen (Fett ist für das Grundwasser genauso schädlich
wie Altöl) - Keine Entsorgung von Essensresten über den Abfluss
In der Toilette:
- keine Damenhygieneartikel wie Binden oder Tampons entsorgen
- kein feuchtes Toilettenpapier einbringen
- keine Putzlappen oder Katzenstreu entsorgen
- keine Essensreste wegspülen
- ausreichend Wasser für die Spülung verwenden
Dusche / Badewanne:
- Haarsieb über den Ablauf legen (ist in jedem Baumarkt erhältlich)
Für Ihre Kooperation bedankt sich
mit freundlichen Grüßen
Brief von Mieter an Vermieter nachdrücklich
Sehr geehrte(r) Herr / Frau Beispiel,
leider muss ich mich heute mit einem für beide Seiten unangenehmen Thema an Sie wenden. Seit kurzer Zeit habe ich Probleme mit meinem Abfluss in der Küche / Bad / WC. Obwohl ich sehr sorgsam mit den Rohren umgehe, liegt wohl eine Verstopfung vor.
Das Wasser in der Küche / Bad / WC fließt nur noch sehr langsam ab. Meine Versuche die Verstopfung selbst zu beseitigen sind gescheitert.
Es sieht so aus, als würde ich hier professionelle Hilfe brauchen.
Um Sie zu unterstützen kann ich Ihnen einen zuverlässigen und fairen Kanalreinigungsdienst nennen.
Falls Sie sich im Vorfeld mit der Firma AKS Schulze Dieckhoff GmbH in Verbindung setzen möchten, können Sie diese 24 Stunden unter der Gratis-Telefonnummer 0 800 – 5 25 50 50 erreichen.
Wie handhaben wir das Problem mit den Kosten ?
Um die weitere Vorgehensweise zu besprechen, setzen Sie sich bitte wieder mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Mustermann



