eu-kanal-gesetz

Kurzlinersanierung

Kurzlinersanierung

 

Bei vereinzelt auftretenden Schäden im Kanalsystem hat die Kurzlinersanierung die klassische Kanalreparatur (aufgraben, freilegen, austauschen) heutzutage abgelöst. Einzelne Rohrschäden wie z.B. Rohrbrüche, Scherbenbildungen oder Wurzeleinwuchsstellen können gezielt und punktuell saniert werden.

 

Verfahrenstechnik:


Das vor Ort vorbereitete, mit Epoxydharz getränkte Gewebe wird mit einem Packer auf der zu sanierenden Schadstelle, unter TV Beobachtung, positioniert. Ein Anpressdruck von bis zu 1,5 bar presst das getränkte Gewebe form- und kraftschlüssig an die Rohrwandung und härtet dort, je nach Umgebungstemperatur, zügig zu einem statisch selbsttragenden neuen Rohr aus. Durch dieses Verfahren entsteht ein neues Rohr im alten Rohr.

 

SANIERUNG
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vor Sanierung

 

 

 

SANIERUNG02

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nach Sanierung